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Trinkwasserverordnung 2012
Bestehende Großanlagen der Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht mehr angezeigt werden. Die Anzeige hatte ohnehin unverzüglich nach Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung im November letzten Jahres zu erfolgen. Dem Gesundheitsamt müssen die Untersuchungsergebnisse nur noch nach Aufforderung vorgelegt werden. Bislang war die Trinkwasserverordnung außerdem zu unbestimmt und daher rechtlich angreifbar. Nunmehr wird die Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung ausdrücklich als „gewerbliche Tätigkeit" eingeordnet. Zudem wird der Begriff der „Großanlage zur Trinkwassererwärmung" legal definiert. Eine Hinzuziehung des Arbeitsblattes des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches ist nicht mehr erforderlich.
Das Trinkwasser müssen u.a. Vermieter überprüfen lassen, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben. Damit ist eine Anlage mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Liter oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle gemeint. Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird nicht berücksichtigt. Ein- und Zweifamilienhäuser sind generell nicht von der Trinkwasserverordnung betroffen.
Der Bundesrat hat darüber hinaus noch einige kleinere Änderungen an der vorgelegten Zweiten Trinkwasserverordnung des Bundesgesundheitsministeriums beschlossen, die die oben genannten Punkte allerdings nicht betreffen.
Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung (12.10.2012) beschlossen, dass die erstmalige Legionellenprüfung in Trinkwasseranlagen bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein muss. Darüber hinaus sind die Wiederholungsprüfungen nur noch alle drei Jahre durchzuführen. Die Anlagen zur Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht mehr angezeigt werden. Vermieter haben erstmal keinen Zeitdruck mehr.
„Die Trinkwasserverordnung ist zwar nicht aufgehoben worden allerdings sind die Bestimmungen klarer formuliert, der zeitliche Druck entfallen und der bürokratische Aufwand verringert worden".
Weitere Infos
In der ZDF-Mediathek finden Sie einen Beitrag zur seit 01. November 2011 geltenden Verordung:
Muss unser Trinkwasser geprüft werden?


